Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594)
SGB III§ 103 Kurzarbeitergeld für Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 25
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BVerwG, 10.01.2013 – 5 C 24/11Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben; Aufwendungen für eine KommunikationshilfeZitiert von 4
- BSG, 25.03.2003 – B 7 AL 8/02 RZitiert von 2
- BSG, 04.06.2013 – B 11 AL 8/12 RFörderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - Erstattungsanspruch des Integrationsamts gegen Bundesagentur für Arbeit - Kosten für Gebärdensprachdolmetscher - duale Ausbildung - Berufsschulunterricht - besondere Leistungen - sonstige Hilfen - keine vorrangige schulrechtliche LeistungsverpflichtungZitiert von 8
- LSG NRW, 19.12.2007 – L 1 AL 69/06
- LSG Baden-Württemberg, 18.02.2020 – L 13 AL 190/18Zitiert von 3
- BSG, 30.11.2011 – B 11 AL 7/10 RLeistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Leistungsausführung durch ein Persönliches Budget - Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen - Förderung einer Maßnahme außerhalb einer anerkannten Werkstatt für behinderte MenschenZitiert von 11
Zuletzt entschieden
- BSG, 20.04.2016 – B 8 SO 20/14 RSozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zur schulischen Ausbildung für einen angemessenen Beruf - Kostenübernahme für Gebärdensprachdolmetscher - sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand nach vorläufiger Leistung aufgrund einstweiliger Anordnung - Erlass einer Kostenübernahmeerklärung durch den Sozialhilfeträger - notwendige Beiladung der Leistungserbringer - notwendige Beiladung der Bundesagentur für Arbeit - Leistung zur Teilhabe am ArbeitslebenZitiert von 25
- BSG, 24.02.2016 – B 8 SO 18/14 RSozialgerichtliches Verfahren - statthafte Klageart - Antrag auf Erteilung einer Zusicherung der Übernahme von Fahrtkosten für einen Behindertenfahrdienst für Recherchen für eine Promotion bzw auf Beitritt zu einer künftigen Schuld gegenüber dem Behindertenfahrdienst - Ablehnung - Erledigung durch Vornahme der Fahrten mit einem nach der Ablehnung angeschafften Pkw - anderer Streitgegenstand - Fortsetzungsfeststellungsklage - Feststellung der Rechtswidrigkeit des Ablehnungsbescheides - fehlende Beiladung der Bundesagentur für Arbeit - Teilhabe am ArbeitslebenZitiert von 13
- LSG Berlin-Brandenburg, 07.07.2015 – L 14 AL 304/11
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 103 SGB III zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/103#abs-1 (1) Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben auch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter, wenn sie ihren Lebensunterhalt ausschließlich oder weitaus überwiegend aus dem Beschäftigungsverhältnis als Heimarbeiterin oder Heimarbeiter beziehen und soweit nicht nachfolgend Abweichendes bestimmt ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/103#abs-2 (2) An die Stelle der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer treten die für den Auftraggeber beschäftigten Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter. Im Übrigen tritt an die Stelle des erheblichen Arbeitsausfalls mit Entgeltausfall der erhebliche Entgeltausfall und an die Stelle des Betriebs und des Arbeitgebers der Auftraggeber; Auftraggeber kann eine Gewerbetreibende oder ein Gewerbetreibender oder eine Zwischenmeisterin oder ein Zwischenmeister sein. Ein Entgeltausfall ist erheblich, wenn das Entgelt der Heimarbeiterin oder des Heimarbeiters im Anspruchszeitraum um mehr als 20 Prozent gegenüber dem durchschnittlichen monatlichen Bruttoentgelt der letzten sechs Kalendermonate vermindert ist.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/103#abs-3 (3) Eine versicherungspflichtige Beschäftigung als Heimarbeiterin oder Heimarbeiter gilt während des Entgeltausfalls als fortbestehend, solange